Wichtige Information zur Solardachpflicht für Gebäude­eigentümer in NRW

An dieser Stelle informieren wir Sie über eine wichtige gesetzliche Änderung, die alle Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer in Nordrhein-Westfalen betrifft.

Wie die Landesregierung NRW beschlossen hat, wird die Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern in Nordrhein-Westfalen künftig stufenweise verpflichtend.

Schrittweise Photovoltaik auf jedem Dach

  • Ab 1. Januar 2025: Photovoltaikpflicht für Neubauten
  • Ab 1. Januar 2026: Pflicht gilt auch bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden

Zudem gelten folgende Anforderungen:

  • Bei Neubauten muss die PV-Anlage mindestens 30% der gesamten Dachfläche abdecken.
  • Bei Bestandsgebäuden sind es 30% der geeigneten Dachfläche.
  • Für Wohngebäude mit bis zu 10 Wohneinheiten gibt es eine vereinfachte Pauschalregelung mit einer Leistung von 3 bis 8 kWp.
  • Ausnahmen sind möglich, z.B. bei fehlender Eignung der Dachfläche oder Unwirtschaftlichkeit der Anlage.

Auch gemietete Solaranlagen oder gleichwertige Solarthermie-Anlagen erfüllen die Vorgabe.

Diese gesetzliche Regelung betrifft langfristig alle Eigentümerinnen und Eigentümer in NRW.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite des Umweltamts Düsseldorf:
Installationspflicht von Solaranlagen

Grafische Darstellung einer umweltfreundlichen Erdkugel

Quelle: www.wohneigentum.nrw
Beitrag: Solardachpflicht NRW: Ab 2025 schrittweise Photovoltaik auf jedem Dach, Stand: 26.06.2024

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